Ist der E-Mail-Disclaimer nicht nötig?
Nein, Sie müssen so einen sinnfreien Text nicht an Ihre Nachrichten anhängen. Er ist völlig nutzlos und hat auch rechtlich keinerlei Anwendungsmöglichkeit. Das hat zwei einfache Gründe, die auch ein Nicht-Jurist versteht:
- Wenn Sie als Absender in keiner Beziehung zum Empfänger stehen (weil beispielsweise unbekannt) und keine vertragliche Grundlage herrscht, dann entsteht dieser Vertrag auch nicht durch Ihre einseitige Erklärung, wie sich der Empfänger zu verhalten hat.
- Sind Sie in einer beispielsweise geschäftlichen Beziehung zum Empfänger, dann gelten ohnehin auch längst vereinbarte vertragliche Grundbedingungen, die etwa das Thema Verschwiegeheit, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen etc. umfassen.
Grundsätzlich: Ein Vertrag, der nur von einer Seite übermittelt wurde ist ungültig. Aber dass man eine gewisse Vertraulichkeit hat, dass Sie schützenswerte Persönlichkeitsrechte haben und diese zu wahren und nicht zu verletzen sind, das gilt ohnehin. Es steht nämlich im Gesetz. Sie könnten also statt dem E-Mail-Disclaimer auch hinschreiben:
Disclaimer: Gültige Gesetze sind gültig.
Ja, vielen Dank dafür, dass Sie diese wertvolle Information in jeder Ihrer E-Mails auch gleich mitschicken. Sonst hätte der Empfänger womöglich geglaubt, dass ausgerechnet bei Ihrer Nachricht ein völlig rechtsfreier Raum herrscht. Die gültigen Gesetze werden jedenfalls nicht wahr oder unwahr dadurch, dass Sie das einseitig mitteilen. Wenn schon, dann müssten Sie mit dem Empfänger vorab ausmachen, wie Nachrichten von Ihnen zu behandlen sind. Das wird dann aber unmöglich, wenn Sie einen E-Mail-Disclaimer schreiben, bei dem es darum geht, dass der Empfänger möglicherweise gar nicht der gewünschte Empfänger wird. Wie schließen Sie so einen Vertrag vorab mit jemandem ab, den Sie gar nicht kennen?
Woher kommt der E-Mail-Disclaimer?
Man könnte fast an eine bestimmte Werbung dabei denken: "Es ist eine lange Geschichte voll von Mißverständnissen..." Also eigentlich: Es gab ursprünglich mal den "Disclaimer" im Web auf Internetseiten. Darin distanzierten sich millionen von Webseiten-Betreibern von den externen Links auf ihren Webseiten und deren Inhalten.
Die Sache mit dem Hamburger Urteil...
Das ist zurückzuführen auf ein - niemals rechtskräftig gewordenes - Urteil des Landgerichts Hamburg. Hintergrund der Geschichte war, dass sich jemand über eine andere Person geärgert hat, dieser eine böse gemachte Internetseite widmete und dabei zu zahlreichen anderen Seiten verlinkte, die die andere Person beleidigen sollten. Der Webmaster hatte - das ist der Witz an der Geschichte - sogar einen Disclaimer auf seiner Homepage in dem er sich von den Links distanziert hatte.
Disclaimer kann schuldvermehrend wirken
Aber das Gericht urteilte, dass das natürlich nicht genügt, denn die Beleidigung durch die Webseite war ja gegeben. Ganz im Gegenteil, man interpretierte die Tatsache, dass ein Disclaimer mit "Wir distanzieren uns von den Inhalten verlinkter Seiten..." sogar eigentlich schuldvermehrend sein kann. Das Problem ist letztlich, dass der Einsatz des Disclaimers für das Gericht offensichtlich macht, dass der Betreiber der Internetseite sich der Auswirkung seiner Links bewußt war.
Es hätte also eigentlich auf der Homepage, dort wo die Links waren, klar ausgedrückt werden müssen, dass der Betreiber sich ausreichend davon distanziert. Nur dann hätte er die Links entweder gar nicht machen dürfen oder wirklich dort so etwas hinschreiben wie "Ich finde das völlig falsch und bin absolut anderer Meinung, aber wer sich das selbst ansehen will, findet diese Seite hier... www.irgendwas.com". Nur, das hat der Betreiber der Seite natürlich nicht gemacht, denn dann wäre die Seite ja nicht beleidigend gewesen - und damit für ihn natürlich sinnlos.
Also E-Mail-Disclaimer löschen?
Ja, absolut richtig. Löschen Sie bitte alle Disclaimer aus Ihren E-Mail Einstellungen, denn sie sind nutzlos. Sie könnten auch hinschreiben: "Die gültigen Gesetze sind gültig." Jo, eh...
Neu ist das übrigens alles nicht. Das Nachrichtenmagazin "SPIEGEL" (Spiegel Online) hat schon im Jahr 2005 (!) darüber berichtet. Wir empfehlen diese Literatur, weil sie noch weitere juristische Details enthält. Lesen Sie die Geschichte "Das Märchen vom Disclaimer" (22. 9. 2005)
Wenn Sie's uns nicht glauben?
Dann recherchieren Sie einfach im Internet, hier direkt zu den Suchergebnissen bei der europäischen Suchmaschine Qwant. Sie finden dort mehr als nur einen entsprechenden Artikel von Juristen und Kanzleien und auch aus dem Fachgebiet Datenschutz entsprechende Informationen. Sie finden dort aber keine seriöse Stellungnahme die die Verwendung solcher sinnlosen Textbausteine auch nur im Ansatz unterstützen und begründen könnte.
Mitmachen bei dieser Kampagne?
Das wäre uns eine große Freude. Wir richten Ihnen eine solche Seite mit Ihrem Logo ein, wenn Sie mitmachen wollen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail (gerne ohne Disclaimer!), wir schreiben Ihnen dann, was wir von Ihnen brauchen würden (Logo etc...).
Was Sie dann bekommen?
- Eigene Subseite auf email-disclaimer.com für Ihr Unternehmen!
- Kostenlose Einrichtung, kostenloses Hosting, kostenloser Betrieb - keine Gebühren für nichts und überhaupt nichts.
Was wir uns dann von Ihnen erwarten würden?
Promoten Sie mit uns gemeinsam die Abschaffung der E-Mail-Disclaimer, binden Sie einen Link zu Ihrer Firmen-Version von email-disclaimer.com bei sich in den E-Mails ein. Ihre Adresse wird so ähnlich lauten wie https://email-disclaimer.com/firmaxyz
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