Nutzloser Datenmüll: Der E-Mail-Disclaimer

Hat man Ihnen auch schon einmal geschrieben, dass Sie irgendetwas mit einer E-Mail nicht dürfen? Beispielsweise das Mail nicht lesen dürfen, weil Sie vielleicht nicht der gewünschte Empfänger sind? Oder dass sie ein Mail löschen müssen? Und dass das natürlich auch so gilt, weil es steht ja im Mail drin? Ein Irrtum, ein Märchen - und sogar Juristen nutzen E-Mail-Disclaimer, obwohl jeder Jurist wissen müsste, dass es sich dabei um völlig sinnlosen Text handelt. Was hat es denn mit diesem sinnlosen Datenmüll auf sich?


Diese Seite widmet sich dem Kampf gegen den sinnlosen und nutzlosen Unfug an E-Mail-Nachrichten mehrzeilige und oft mehrsprachige Disclaimer anzuhängen in denen verkündet wird, dass der Empfänger dieses oder jenes nicht tun darf. Diesen Datenmüll kann man sich sparen!

Die negative CO2-Bilanz

In unseren Messungen bei 1000 zufällig ausgewählten E-Mails im Jahr 2019, die bei uns in der Agentur angekommen sind, ist die Bilanz erschreckend. Die Datenmenge, die durch den Einsatz von zumeist auch noch mehrsprachigen E-Mail-Disclaimern nutzlos produziert wird und daher auch übertragen werden muß - wobei jedes Bit Datenübertragung letztlich auch elektrischen Strom benötigt und damit auch auf die CO2-Bilanz entsprechende Auswirkungen hat - ist unfassbar hoch. Dazu kommt noch, dass viele Unternehmen nicht nur ein normale E-Mails diese juristisch wertlosen Disclaimer anhängen, sondern sogar in Autoreplys. Also ein Autoreponder, der darüber informiert, dass die angeschriebene Person gerade im Urlaub ist, in 2 Sätzen, und darunter findet sich ein E-Mail-Disclaimer mit wertlosem Text. Wohlgemerkt 2 - 3 Absätze, die meist zunächst auf Deutsch und dann auch noch - oh wir sind so international angehaucht - auf englisch darauf hinweisen, dass diese Mail vertraulich sein könnte und dass man möglicherweise nicht der beabsichtigte Empfänger ist und dass man daher den Absender zu informieren hat.

Anteil des nutzlosen Datenmülls in E-Mails

Wir haben es uns genauer angesehen: Der Anteil von nutzlosem Datenmüll in E-Mails beläuft sich nach unserer zufallsgesteuerten Messung für 1000 Mails im Jahr 2019 auf sage und schreibe 58 %. 58 % der übertragenen Texte in E-Mails sind durchschnittlich nutzloser Datenmüll. (Für die Berechnung wurden Attachments nicht berücksichtigt, aber auch Spam wurde nicht berücksichtigt.) Und wir haben wohlgemerkt wirklich 1000 Mails zufällig ausgewählt, also über Urlaubs-Replys, Kundenanfragen, Briefings bis hin zu E-Mails, deren Absender keinen E-Mail-Disclaimer nutzen. All in bleiben 58 % Datenmüll übrig. Dieser Schwerpunkt verschiebt sich natürlich nach oben, wenn "Ja, bitte so machen. Liebe Grüße!" der eigentliche Text im E-Mail ist und dann die zwei magischen Absätze folgen. Dadurch ergeben sich E-Mails deren Datenmüll-Anteil auf 89 % ansteigt.

Umweltschutz heißt Disclaimer löschen!


Helfen Sie die Umwelt auch im digitalen zu schützen, abgesehen davon, dass Sie E-Mails ohnehin nie ausdrucken sollten, wäre es ratsam E-Mail-Disclaimer aus dem eigenen Mailprogramm einfach zu löschen oder von den Administratoren in Ihrer Firma löschen zu lassen. Denn der Datenmüll wird ja nicht nur übertragen, sondern er ist noch dazu an zwei Stellen mindestens gespeichert, in Ihrer Ausgangsbox und in der Eingangsbox des Empfängers Ihrer E-Mail. Verbessern Sie also Ihre Ressourcennutzung in Sachen Energieverbrauch und Materialverbrauch und entfernen Sie E-Mail-Disclaimer aus Ihren Nachrichten. Und machen Sie am besten auch noch andere darauf aufmerksam, dass man E-Mail-Disclaimer nicht verwenden sollte.


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E-Mail Disclaimer: Nutzloser Datenmüll! - Digitale Plakatwand

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Ist der E-Mail-Disclaimer nicht nötig?

Nein, Sie müssen so einen sinnfreien Text nicht an Ihre Nachrichten anhängen. Er ist völlig nutzlos und hat auch rechtlich keinerlei Anwendungsmöglichkeit. Das hat zwei einfache Gründe, die auch ein Nicht-Jurist versteht:

  • Wenn Sie als Absender in keiner Beziehung zum Empfänger stehen (weil beispielsweise unbekannt) und keine vertragliche Grundlage herrscht, dann entsteht dieser Vertrag auch nicht durch Ihre einseitige Erklärung, wie sich der Empfänger zu verhalten hat.
  • Sind Sie in einer beispielsweise geschäftlichen Beziehung zum Empfänger, dann gelten ohnehin auch längst vereinbarte vertragliche Grundbedingungen, die etwa das Thema Verschwiegeheit, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen etc. umfassen.

Grundsätzlich: Ein Vertrag, der nur von einer Seite übermittelt wurde ist ungültig. Aber dass man eine gewisse Vertraulichkeit hat, dass Sie schützenswerte Persönlichkeitsrechte haben und diese zu wahren und nicht zu verletzen sind, das gilt ohnehin. Es steht nämlich im Gesetz. Sie könnten also statt dem E-Mail-Disclaimer auch hinschreiben:

Disclaimer: Gültige Gesetze sind gültig.

 

Ja, vielen Dank dafür, dass Sie diese wertvolle Information in jeder Ihrer E-Mails auch gleich mitschicken. Sonst hätte der Empfänger womöglich geglaubt, dass ausgerechnet bei Ihrer Nachricht ein völlig rechtsfreier Raum herrscht. Die gültigen Gesetze werden jedenfalls nicht wahr oder unwahr dadurch, dass Sie das einseitig mitteilen. Wenn schon, dann müssten Sie mit dem Empfänger vorab ausmachen, wie Nachrichten von Ihnen zu behandlen sind. Das wird dann aber unmöglich, wenn Sie einen E-Mail-Disclaimer schreiben, bei dem es darum geht, dass der Empfänger möglicherweise gar nicht der gewünschte Empfänger wird. Wie schließen Sie so einen Vertrag vorab mit jemandem ab, den Sie gar nicht kennen?

Woher kommt der E-Mail-Disclaimer?

Man könnte fast an eine bestimmte Werbung dabei denken: "Es ist eine lange Geschichte voll von Mißverständnissen..." Also eigentlich: Es gab ursprünglich mal den "Disclaimer" im Web auf Internetseiten. Darin distanzierten sich millionen von Webseiten-Betreibern von den externen Links auf ihren Webseiten und deren Inhalten.

Die Sache mit dem Hamburger Urteil...

Das ist zurückzuführen auf ein - niemals rechtskräftig gewordenes - Urteil des Landgerichts Hamburg. Hintergrund der Geschichte war, dass sich jemand über eine andere Person geärgert hat, dieser eine böse gemachte Internetseite widmete und dabei zu zahlreichen anderen Seiten verlinkte, die die andere Person beleidigen sollten. Der Webmaster hatte - das ist der Witz an der Geschichte - sogar einen Disclaimer auf seiner Homepage in dem er sich von den Links distanziert hatte.

Disclaimer kann schuldvermehrend wirken

Aber das Gericht urteilte, dass das natürlich nicht genügt, denn die Beleidigung durch die Webseite war ja gegeben. Ganz im Gegenteil, man interpretierte die Tatsache, dass ein Disclaimer mit "Wir distanzieren uns von den Inhalten verlinkter Seiten..." sogar eigentlich schuldvermehrend sein kann. Das Problem ist letztlich, dass der Einsatz des Disclaimers für das Gericht offensichtlich macht, dass der Betreiber der Internetseite sich der Auswirkung seiner Links bewußt war.

Es hätte also eigentlich auf der Homepage, dort wo die Links waren, klar ausgedrückt werden müssen, dass der Betreiber sich ausreichend davon distanziert. Nur dann hätte er die Links entweder gar nicht machen dürfen oder wirklich dort so etwas hinschreiben wie "Ich finde das völlig falsch und bin absolut anderer Meinung, aber wer sich das selbst ansehen will, findet diese Seite hier... www.irgendwas.com". Nur, das hat der Betreiber der Seite natürlich nicht gemacht, denn dann wäre die Seite ja nicht beleidigend gewesen - und damit für ihn natürlich sinnlos.

Also E-Mail-Disclaimer löschen?

Ja, absolut richtig. Löschen Sie bitte alle Disclaimer aus Ihren E-Mail Einstellungen, denn sie sind nutzlos. Sie könnten auch hinschreiben: "Die gültigen Gesetze sind gültig." Jo, eh...

Neu ist das übrigens alles nicht. Das Nachrichtenmagazin "SPIEGEL" (Spiegel Online) hat schon im Jahr 2005 (!) darüber berichtet. Wir empfehlen diese Literatur, weil sie noch weitere juristische Details enthält. Lesen Sie die Geschichte "Das Märchen vom Disclaimer" (22. 9. 2005)

Wenn Sie's uns nicht glauben?

Dann recherchieren Sie einfach im Internet, hier direkt zu den Suchergebnissen bei der europäischen Suchmaschine Qwant. Sie finden dort mehr als nur einen entsprechenden Artikel von Juristen und Kanzleien und auch aus dem Fachgebiet Datenschutz entsprechende Informationen. Sie finden dort aber keine seriöse Stellungnahme die die Verwendung solcher sinnlosen Textbausteine auch nur im Ansatz unterstützen und begründen könnte.

Mitmachen bei dieser Kampagne?

Das wäre uns eine große Freude. Wir richten Ihnen eine solche Seite mit Ihrem Logo ein, wenn Sie mitmachen wollen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail (gerne ohne Disclaimer!), wir schreiben Ihnen dann, was wir von Ihnen brauchen würden (Logo etc...).

Was Sie dann bekommen?
  • Eigene Subseite auf email-disclaimer.com für Ihr Unternehmen!
  • Kostenlose Einrichtung, kostenloses Hosting, kostenloser Betrieb - keine Gebühren für nichts und überhaupt nichts.
Was wir uns dann von Ihnen erwarten würden?

Promoten Sie mit uns gemeinsam die Abschaffung der E-Mail-Disclaimer, binden Sie einen Link zu Ihrer Firmen-Version von email-disclaimer.com bei sich in den E-Mails ein. Ihre Adresse wird so ähnlich lauten wie https://email-disclaimer.com/firmaxyz


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